Statuten

Art. 1 Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen «Freundeskreis theologiekurse.ch» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Zivilgesetzbuches.

Der Sitz des Vereins wird durch den Vorstand bestimmt.

Art. 2 Zweck

Der Verein richtet sich spirituell und theologisch nach dem Geist des II. Vaticanums aus.

Er ist ein Forum zum Austausch und zur Vertiefung von Glaubenserfahrungen, zu aktuellen weltanschaulichen und theologischen Fragen und fördert Begegnungen.

Er vertritt die Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber kirchlichen Behörden.

Er fördert in Zusammenarbeit mit der Vereinigung theologiekurse.ch deren Anliegen.

Art. 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen oder juristischen Personen offen, die sich zur Unterstützung des Vereinszweckes verpflichten.

Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand.

Der Vorstand kann Personen, die sich um den Verein oder die Vereinigung theologiekurse.ch besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Sie haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder, ohne deren Pflichten.

Art. 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 5 Mittel

Die Mittel des Vereins werden insbesondere durch die Mitgliedsbeiträge und allfällig anderen Zuwendungen aufgebracht.

Die Ehren- und Vorstandsmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.

Art. 6 Organe

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Rechnungsrevisoren/-revisorinnen

Art. 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen und hat namentlich folgende Geschäfte zu erledigen:

  1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Budgets
  2. Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
  3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  4. Wahl des Präsidenten I der Präsidentin, der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Rechnungsrevisoren/-revisorinnen
  5. Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins
  6. Aufnahme von Ehrenmitgliedern
  7. Mitbestimmung beim Jahresprogramm

Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen oder wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt.

Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen ist allen Mitgliedern mindestens 20 Tage vorher unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich zuzustellen.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist voll beschlussfähig. Die Beschlüsse und Wahlen der Versammlung erfolgen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Der I die Vereinsvorsitzende hat den Stichentscheid.

Art. 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern.

Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme der Wahl des Präsidenten / der Präsidentin selbst.

Der Vorstand führt den Verein und trifft alle ihm zur Erfüllung des Vereinszwecks geeignet oder erforderlich scheinenden Massnahmen. Er ist ermächtigt, im Namen des Vereins Oeffentlichkeitsarbeit zu leisten und Stellungnahmen im Sinne des Vereinszwecks abzugeben.

Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen
  2. Verwaltung des Vereinsvermögens und die Beschlussfassung über die zweckgemässe Verwendung der Vereinsmittel
  3. Vertretung des Vereins nach aussen und Bestimmung der Zeichnungsberechtigen
  4. Einzug der Vereinsbeiträge
  5. Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  6. Bestimmung des Vereinssitzes
  7. Zusammenarbeit mit der Vereinigung theologiekurse.ch
  8. Erstellung des Jahresprogramms

Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Der Präsident / die Präsidentin hat den Stichentscheid.

Art. 9 Rechnungsrevision

Es sind zwei Rechnungsrevisoren/ – revisorinnen zu wählen. Sie erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht und Antrag über die Ergebnisse ihrer Revisionstätigkeit.

Ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich

Art. 10 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn die ordentliche Mitgliederversammlung mit den Stimmen von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder dies beschliesst oder der Verein seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Bei Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen mit Zweckbestimmung der Vereinigung theologiekurse.ch zu übergeben.

Art. 11 Schlussbestimmungen

Sofern die vorliegenden Statuten keine eigene Regelung beinhalten, gelangen die Bestimmungen von Art. 60 bis 79 ZGB zur Anwendung.

Diese Statuten wurden an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom19. März 2011 in Luzern beschlossen. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten vom 20. Februar 1999.

Luzern,19. März 2011

Der Präsident: Alois Schaller
Die Aktuarin: Barbara Fleischmann